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HINWEIS: BEHERBUNGSSTEUER
Ab dem 1.7.2015 erhebt die Landeshauptstadt Dresden eine Beherbergungssteuer für private Übernachtungen. Alle Informationen dazu finden Sie hier. Geschäftsreisende sind laut der Beherbergungssatzung der Landeshauptstadt Dresden (§2 Absatz 2.3) mit einer Arbeitgeberbescheinigung von dieser Bettensteuer befreit.
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